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Dieses Dokument beschreibt die Pflichten zur Identifikation und Geldwäscheprävention bei SGCasino.

SGCasino AML- und KYC-Richtlinie

  1. Zweck und Geltungsbereich

Diese Richtlinie beschreibt die Verfahren und Anforderungen, die SGCasino im Rahmen der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anwendet. Grundlage sind die geltenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen des schweizerischen Bundesgesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung (GwG), sowie international anerkannte Standards zur Kundenidentifikation.

Die Richtlinie gilt für alle Nutzer, die ein Konto bei SGCasino registrieren oder betreiben. Mit der Nutzung des Kontos erklärt sich der Nutzer mit den in diesem Dokument beschriebenen Verfahren einverstanden.

  1. Grundsätze der Geldwäscheprävention

SGCasino ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die Nutzung der Plattform für illegale Finanztransaktionen zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:

  • Identifikation und Verifizierung aller Nutzer vor der Freigabe von Auszahlungen
  • laufende Überwachung von Transaktionen auf verdächtige Muster
  • risikobasierte Einstufung von Nutzern
  • Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden
  • Aufbewahrung relevanter Unterlagen und Aufzeichnungen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren

SGCasino benennt intern einen verantwortlichen AML-Compliance-Beauftragten, der für die Umsetzung und Überwachung dieser Richtlinie zuständig ist.

3. Kundenidentifikation (KYC)

3.1 Identifikationspflicht

Jeder Nutzer ist verpflichtet, seine Identität gegenüber SGCasino nachzuweisen. Die Identifikation erfolgt spätestens vor der ersten Auszahlung. In bestimmten Fällen kann SGCasino die Identifikation bereits zu einem früheren Zeitpunkt verlangen, insbesondere wenn Transaktionen ein erhöhtes Risiko aufweisen oder gesetzliche Schwellenwerte erreicht werden.

3.2 Erforderliche Dokumente

Zur Identifikation sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis: Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges Dokument
  • Wohnsitznachweis: aktueller Kontoauszug, Versorgerrechnung oder behördliches Schreiben (nicht älter als drei Monate)
  • Selfie mit Ausweis: Foto des Nutzers mit dem vorgelegten Dokument und einem handschriftlichen Hinweis gemäß Anweisung

SGCasino behält sich vor, je nach Herkunftsland des Nutzers abweichende oder zusätzliche Dokumente anzufordern. Sofern eine elektronische Verifizierung nicht möglich ist oder fehlschlägt, ist der Nutzer verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen in physischer oder digitaler Form einzureichen.

3.3 Zulässige Schwärzungen

Nutzer dürfen auf eingereichten Dokumenten alle Informationen unkenntlich machen, die über die folgenden Pflichtfelder hinausgehen:

  • Vorname und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Lichtbild

Alle anderen Felder dürfen geschwärzt oder verdeckt werden, sofern die genannten Pflichtfelder vollständig lesbar bleiben.

  1. Risikobasierte Sorgfaltspflicht

SGCasino wendet ein risikobasiertes Verfahren zur Kundenprüfung an. Nutzer werden anhand definierter Kriterien in Risikoklassen eingeteilt. Bei Nutzern mit erhöhtem Risikoprofil - darunter politisch exponierte Personen (PEP) sowie Personen aus Hochrisikoländern gemäß aktuellen FATF-Listen - werden erweiterte Sorgfaltsmaßnahmen angewendet.

Erweiterte Sorgfaltsmaßnahmen umfassen unter anderem:

  • Nachweis der Herkunft der eingesetzten Mittel
  • Nachweis der Herkunft des Vermögens
  • zusätzliche Identifikationsschritte
  • verstärkte Transaktionsüberwachung

SGCasino ist berechtigt, Konten vorübergehend einzuschränken oder zu sperren, bis die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen und geprüft wurden.

  1. Transaktionsüberwachung

SGCasino überwacht laufend alle Transaktionen auf Anzeichen von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder sonstigen illegalen Aktivitäten. Dabei werden insbesondere folgende Merkmale berücksichtigt:

  • ungewöhnliche Transaktionsmuster oder -häufigkeiten
  • Transaktionen ohne erkennbaren wirtschaftlichen Hintergrund
  • Diskrepanzen zwischen dem angegebenen Nutzerprofil und dem tatsächlichen Transaktionsverhalten
  • Transaktionen, die mit sanktionierten Personen oder Ländern in Verbindung stehen könnten

Bei Feststellung verdächtiger Aktivitäten informiert SGCasino die zuständigen Behörden. Der betroffene Nutzer wird in diesem Fall nicht vorab benachrichtigt, sofern dies gesetzlich untersagt ist.

  1. Aufbewahrung von Unterlagen

SGCasino bewahrt alle im Rahmen der KYC- und AML-Verfahren erhobenen Unterlagen und Aufzeichnungen für einen Mindestzeitraum von fünf Jahren auf. Dies umfasst Identifikationsdokumente, Transaktionshistorien sowie interne Prüfberichte. Die Aufbewahrung erfolgt in Übereinstimmung mit den anwendbaren Datenschutzvorschriften.

  1. Pflichten des Nutzers

Der Nutzer ist verpflichtet:

  • wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei der Registrierung und im Rahmen der Identifikation zu machen
  • angeforderte Unterlagen fristgerecht einzureichen
  • Änderungen der persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen
  • keine Konten für Dritte zu führen oder zu nutzen
  • keine Transaktionen durchzuführen, die dem Zweck der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung dienen könnten

Bei Verstoß gegen diese Pflichten ist SGCasino berechtigt, das Konto zu sperren, ausstehende Transaktionen einzufrieren und den Sachverhalt den zuständigen Behörden zu melden.

  1. Kontakt für AML/KYC-Anfragen

Fragen oder Einwände im Zusammenhang mit der AML-/KYC-Richtlinie von SGCasino können schriftlich an den zuständigen Compliance-Beauftragten gerichtet werden. Die Kontaktdaten sind im Nutzerkonto oder auf der offiziellen Kontaktseite von SGCasino hinterlegt.

  1. Änderungen dieser Richtlinie

SGCasino behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu aktualisieren, um geänderten gesetzlichen Anforderungen oder internen Verfahren Rechnung zu tragen. Nutzer werden über wesentliche Änderungen in geeigneter Form informiert. Die fortgesetzte Nutzung des Kontos nach Bekanntgabe von Änderungen gilt als Zustimmung zur aktualisierten Richtlinie.